Ferienwohnungen in einem Wohngebiet sind nicht erlaubt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. März 2014

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat eine gewerbliche Vermietung in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt, womit auch Ferienwohnungen nicht erlaubt sind. So sind Gewerbebetriebe nur in Ausnahmefällen in einem Wohngebiet zulässig, so beispielsweise wenn es sich um eine Fremdnutzung im Interesse des Gemeinwohls handelt, wie Tagesmütter oder auch Arztpraxen.

In einem Wohnkomplex in Berlin im Stadtteil Pankow hatten sich Mieter beklagt, dass es in der letzten Zeit häufig zu Lärmbelästigungen in der Nacht und am Wochenende kam, weil ständig die Mieter wechselten, denn einige der Wohnungen wurden als Ferienwohnung vermietet. Das zuständige Bezirksamt hat daraufhin diese Vermietung untersagt und auch das Gericht schloss sich dem an, denn durch die Vermietung als Ferienwohnung kommt es häufig zu typischen Belastungen, was ein Verstoß gegen die allgemeine Rücksichtsnahme sei.

Man schätzt, dass in Berlin zirka 15.000 Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden. Der Beschluss des Verwaltungsgericht ist aber noch nicht rechtskräftig.