Fernsehgebühren - Zuschauer dürfen Sendungen stören

Damit Bundesbürger Rundfunkgebüren zahlen, wird Werbung für GEZ immer kreativer

Von Ingo Krüger
24. Februar 2011

"Schon GEZahlt?!" Mit diesem Slogan appelliert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in verschiedenen Werbespots an das Gewissen der Fernsehzuschauer. Wer sich dennoch nicht vom Schwarzsehen abhalten lässt, kann Besuch eines sogenannten Rundfunkgebührenbeauftragten erhalten. Diese prüfen, laut GEZ, "im Auftrag der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt die Anmeldungen für Rundfunkgeräte und beraten die Rundfunkteilnehmer vor Ort".

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben im vergangenen Jahr eine Neuregelung der Fernsehgebühren beschlossen. So werden diese ab 2013 nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben: 17,98 Euro im Monat. Doch auch jetzt versucht die GEZ in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern, die Zahl der Schwarzseher zu verringern.

Zuschauer rennt ins Bild - Massen diskutieren über Vorfälle

Eine dazugehörige Werbekampagne läuft derzeit über die bundesdeutschen Bildschirme. Sie läuft nach demselben Schema ab. Ein vermeintlicher Zuschauer stürmt vor die Kamera und stört scheinbar die Sendung. So gesehen bei der Talkshow "3 nach 9", dem Regionalmagazin Sendung "buten un binnen" sowie der Sportshow "Sportblitz", alle produziert von Radio Bremen. Der jeweilige Moderator befragt den angeblich ungebetenen Gast, ob er denn Gebührenzahler sei. Als dieser die Frage bejaht, erhält ein anerkennendes "Dann dürfen Sie das."

Ob Schwarzseher durch diese Werbeaktion zu überzeugten Gebührenzahler werden, ist fraglich. Ein Ziel hat sie aber schon erreicht: Die Öffentlichkeit debattiert über die "Zwischenfälle" in den Sendungen und das Thema "Fernsehgebühren".