Festnahme im EU-Ausland: Künftig mehr Rechte für die Betroffenen

Von Nicole Freialdenhoven
9. Oktober 2013

Wer sich als Deutscher im europäischen Ausland etwas zuschulden lässt und verhaftet wird, stellt häufig fest, dass nicht überall die gleichen Rechte gelten wie daheim. So gibt es längst nicht in jedem Land die Möglichkeit, die Angehörigen zu benachrichtigen oder das Konsulat um Hilfe zu bitten. Auch ist es in manchen Ländern üblich, dass die Angeklagten erst im Gerichtssaal auf ihren Pflichtverteidiger treffen und keine Möglichkeit zu vertraulichen Beratungsgesprächen haben.

Einheitliche Bestimmungen in allen EU-Staaten angestrebt

Damit soll nun Schluss sein. Wie EU-Justizkommissarin Viviane Reding bekannt gab, hat die EU-Kommission gemeinsame Richtlinien erarbeitet, die für alle 28 EU-Länder gelten sollen und Betroffenen ein faires Gerichtsverfahren garantieren. So sollen sie direkt nach der Verhaftung das jeweilige Konsulat benachrichtigen und die Angehörigen zuhause kontaktieren dürften. Auch ein Pflichtverteidiger soll direkt nach der Verhaftung bestimmt werden.

Desweiteren sollen im EU-Ausland angeklagte Bürger das Recht auf einen Dolmetscher haben und in ihrer Muttersprache über Rechte und Pflichten informiert werden. Die neuen EU-Vorgaben müssen nun innerhalb der nächsten drei Jahre in jedem EU-Land umgesetzt werden.