Tipps zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern während der Elternzeit

Auch in der Elternzeit sollte die Altersvorsorge nicht außer Acht gelassen werden

Von Ingo Krüger
28. April 2015

Auch in der Elternzeit sollten sich Versicherte weiterhin um ihre Altersvorsorge kümmern. Wer während dieser Zeit eine Riester-Rente nutzen möchte, muss darauf achten, dass er den Mindesteigenbeitrag einzahlt, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen.

Problematisch ist, dass sich auch im ersten Jahr der Elternzeit der Mindesteigenbeitrag am Vorjahreseinkommen orientiert. Dementsprechend hoch ist in den ersten zwölf Monaten der Beitrag.

Beiträge stunden

Versicherte haben auch die Möglichkeit, Beiträge zu stunden. Nach Ablauf der Stundung fallen jedoch Zinsen an.

Lebensversicherungsvertrag ruhen lassen

Wer wenigstens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann seinen Lebensversicherungsvertrag für maximal ein Jahr ruhen lassen. Manche Versicherer verlängern diese Frist jedoch individuell.

Beitragsfreistellung

Eine weitere Möglichkeit bietet sich in der Beitragsfreistellung. Dabei reduzieren sich allerdings Risikoschutz und Versicherungssumme.

Es gibt ferner die Möglichkeit, die regelmäßigen Versicherungsbeiträge zu verringern. Ein bestimmter Mindestbeitrag darf dabei aber nicht unterschritten werden.

Problematisch gestaltet sich in der Elternzeit die Betriebliche Altersversorgung, da in diesem Zeitraum kein Entgelt gezahlt wird. Beschäftigte dürfen jedoch während dieser Zeit eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zahlen.