Scheitert der Urlaub an Problemen mit der Fluggesellschaft, sollten Sie Ihre Rechte einklagen

Fluggesellschaften stellen sich oft dumm, wenn es um Entschädigung geht - so tun Sie trotzdem etwas!

Von Cornelia Scherpe
12. Juli 2010

Probleme mit der Fluggesellschaft können verschieden aussehen. Ihr Gepäck verschwindet auf mysteriöse Art und Weise, die Maschine kommt zu spät, oder der Flug fällt gar ganz aus und Sie bleiben am verregneten Flughafen sitzen, statt endlich am Strand zu liegen. In allen Fällen sollten Sie auf Ihr gutes Recht bestehen.

Das sind Ihre Rechte

Müssen Sie länger als 2 Stunden warten, muss man Ihnen Getränke und Essen anbieten, fällt die Maschine gar aus, haben Sie Anspruch auf den kompletten Flugpreis. Der Grund für die Verzögerung oder den Flugausfall spielt dabei keine Rolle! Die Regelungen gelten prinzipiell für alle Fluggesellschaften Europas und auch für Nichteuropäische, wenn sie innerhalb der EU starten.

Verliert man Ihr Gepäck, sollten Sie ebenfalls lauthals protestieren. Kann man es Ihnen nicht zurück bringen, muss man Sie finanziell entschädigen. Dabei können Sie bis zu 1220 Euro bekommen.

Die meisten Gesellschaften sind natürlich nicht erfreut darüber, bezahlen zu müssen. Stellen Sie trotzdem den Antrag auf Erstattung, dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Wird das Geld nicht ausgezahlt, können Sie sich bei Ihrer nationalen Luftfahrtaufsichtsbehörde beschweren.

Für Deutsche ist die Anlaufstelle in Braunschweig beim "Luftfahrt-Bundesamt". Fluggesellschaften stellen sich oft unwissend und verschweigen Ihnen bei einer Beschwerde vor Ort, dass Sie Recht auf Entschädigung haben. Sie sollten sich dann an Behörden in ihrem Heimatstaat wenden.