Fluggesellschaften haben unterschiedliche Bedingungen für die Beförderung von Schwangeren

Von Heidi Albrecht
9. Januar 2014

Ist eine Frau in freudiger Erwartung eines Kindes und möchte noch einmal in den Urlaub fliegen, so sollte sie sich unbedingt über die einzelnen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften über die Mitnahme von Schwangeren informieren. Denn nicht alle Airlines haben hier gleiche Vorschriften.

Lufthansa

So darf eine Schwangere bei der Lufthansa fliegen, bis zu vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Allerdings dürfen keine Mehrlinge erwartet werden und die Schwangerschaft muss bis dato unkompliziert verlaufen sein. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird eine Bescheinigung vom Arzt über den Verlauf der Schwangerschaft empfohlen. Möchte die Frau auch noch nach der 36. Woche befördert werden, so muss sie einen gesonderten Antrag bei der Lufthansa stellen.

Ryanair und Air Berlin

Bei Ryanair muss eine Schwangere eine "Fit-to-Fly" Bescheinigung vom Frauenarzt oder auch von der Hebamme vorlegen und Air Berlin verlangt einen Nachweis darüber, dass die 37. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht ist. Vier Wochen vor dem errechneten Termin nehmen beide Fluggesellschaften keine Schwangeren mehr mit.

Besondere Bedingungen bei Zwillingen oder Mehrlingen

Erwarten Frauen Zwillinge oder Mehrlinge oder war der Verlauf der Schwangerschaft kompliziert, so gelten noch strengere Vorschriften. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die jeweiligen Beförderungsbedingungen der einzelnen Airlines zu informieren, um dann auch wirklich an Bord gelassen zu werden.