Flughäfen lehnen Pläne der EU-Kommission ab - Flüssigkeiten im Handgepäck nicht vor 2016

Von Ingo Krüger
22. Juli 2014

Flugreisende dürfen aus Sicherheitsgründen nur geringe Mengen Flüssigkeit in ihrem Handgepäck mit an Bord nehmen. Diese Vorschrift besteht seit einem versuchten Terroranschlag in London 2006. Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht an Bord eines Flugzeuges oder an einem Flughafen erworben wurden, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Was Passagiere trotzdem mit an Bord nehmen, muss sich in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit höchstens einem Liter Fassungsvermögen - etwa einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss - befinden. Jeder Passagier darf lediglich einen dieser Klarsichtbeutel mit sich führen. Diese Beschränkung hat bereits viel Ärger bei Passagieren hervorgerufen.

Verlässliche Technologie frühestens ab 2016 vorhanden

Ab Anfang 2015 sollte nach Plänen der EU-Kommission die Mitnahme von Wasser erlaubt sein. Die Flughafenbetreiber lehnen dies jedoch ab. Diese Regelung würde die Kontrollen erschweren und die Wartezeiten für die Passagiere verlängern, meint die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV).

Die Scanner, die die Flüssigkeiten erkennen sollen, seien technisch noch nicht ausgereift - Fehlalarme bei der Handgepäckskontrolle die Folge. Eine verlässliche Technologie gibt es nach Ansicht des ADV frühestens 2016.