Flugreisende haben Anspruch auf einen funktionierenden Sitz

Von Alexander Kirschbaum
31. Dezember 2012

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. In einem aktuellen Urteil sprach es einer Passagierin die Erstattung eines Teils ihrer Reisekosten zu, da ihr Sitz nicht ordnungsgemäß funktionierte.

Im Zuge einer Pauschalreise nach Mauritius saß die Frau im Hin- und Rückflug auf dem selben Platz in der ohnehin teueren Comfort Class. Dort ließ sich ihr Sitz in beiden Flügen nicht ausfahren. Selbst nach einer Beschwerde bei der Stewardess im Hinflug, wurde der Mangel von der Fluggesellschaft nicht behoben.

Ein derartiger Defekt beeinträchtig den Komfort beim Reisen in den Augen des Gerichts enorm, daher wurde die Klägerin mit 356 Euro entschädigt. Dies entsprach dem Anteil von einem Tag vom Gesamtreisepreis.