Passagier darf nur aus schwerwiegendem Grund von Bord verwiesen werden

Ein Passagier bekommt Recht, weil er wegen Nichtbefolgens der Crew-Anweisungen ein Kreuzfahrtschiff verlassen musste

Von Marion Selzer
8. November 2011

Wie das Amtsgericht Frankfurt nun entschieden hat, darf ein Gast eines Kreuzschiffes nur dann von Bord verwiesen werden, wenn von ihm eine Gefahr für

  • andere Passagiere,
  • die Besatzung oder
  • das Schiff

ausgeht. Nur weil man den Anweisungen des Personals nicht nachkomme, dürfe man jedoch nicht vom Schiff verwiesen werden.

Passagier soll Whiskey-Flaschen herausrücken

Der Kläger hatte zusammen mit seiner Partnerin eine Kreuzfahrt gebucht, die nach Tallinn und St. Petersburg ging. Als er zu Beginn des Bordeinstiegs in Oslo seinen Koffer öffnen musste und das Personal darin zwei mit Klebeband verschlossene, aber bereits angebrochene Whiskey-Flaschen vorfand, wollte er diese nicht herausgeben, obwohl die Crew das so wünschte.

Am nächsten Tag erhielt der Mann dann in Kopenhagen den Verweis von Bord. Auch seine Begleiterin musste das Schiff verlassen. Nun verlangte der Kläger die Erstattung der Reisekosten sowie die Kosten für die Flüge, die er für sich und seine Reisebegleiterin dann von Kopenhagen aus zurück nach Zürich buchen musste.

Whiskey-Flaschen beeinträchtigten die Sicherheit nicht

Wie die Richter entschieden, war der Verweis vom Schiff unrechtmäßig, weil durch die Whiskey-Flaschen die Sicherheit nicht beeinträchtigt wurde. Schließlich sei der Kläger auch nicht angetrunken gewesen. Nun erhält der Kläger sechs Siebtel von seinem Reisepreis zurück, bekommt die Flugkosten erstattet und zudem noch einen Schadensersatz wegen der entgangenen Urlaubsfreuden.