Fond für familiäre Opfer von sexuellem Missbrauch: Auf Antrag Hilfen bis zu 10.000 Euro möglich

Von Ingrid Neufeld
16. Mai 2013

Die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gibt bekannt, dass Menschen, die als Kind sexuellen Missbrauch erdulden mussten, einen Anspruch auf Hilfe geltend machen können. Es wurde ein Fond eingerichtet, aus dem Psychotherapien bezahlt werden können, die von Kranken- oder Unfallversicherungen nicht getragen werden.

Auch notwendige Fahrtkosten zu Therapiesitzungen, oder Heil- und Hilfsmittel können ersetzt werden. Auf Antrag gibt es Hilfen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Allerdings hat niemand einen Rechtsanspruch darauf. Der Fond steht unter der Aufsicht des Bundesfamilienministeriums.

Antragsformulare sind im Internet herunterladbar, oder auch bei Beratungsstellen erhältlich. Jeder, der im familiären Umfeld einem Missbrauch zum Opfer gefallen ist, kann sich einen Antrag besorgen, und zwar bis 30.04.2016. Andere Fälle sind derzeit ausgeschlossen. Es gelten Fälle, die sich nach der Gründung der Bundesrepublik, am 23.05.1949 und noch vor Mai 2013 ereignet haben.