Fortbildung ist wichtig - Ärzte sollten auf ihrem Fachgebiet immer auf dem neuesten Stand sein
Das Oberlandesgericht in Koblenz hat entschieden, dass sich Ärzte stets auf ihrem Fachgebiet weiterbilden müssen, um dem Patienten eine bestmögliche Behandlung zukommen lassen zu können. Bildet sich ein Arzt nicht regelmäßig weiter, können die Wissenslücken dazu führen, dass Patienten falsch behandelt werden und dadurch das Risiko der Schmerzensgeldforderungen steigt.
So kam es im Frühjahr 2005 dazu, dass sich eine Patientin einer gynäkologischen Untersuchung unterziehen musste. Bei der Operationsvorbereitung gab sie an, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht vertragen könne. Nach der OP litt die Frau unter starker Übelkeit mit Erbrechen. Ihr wurden damals 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. In der ersten Instanz scheiterte die Frau zwar mit ihrer Klage, das Oberlandesgericht gab ihr dann aber insofern Recht, dass der Arzt zwar keinen Behandlungsfehler begangen habe, aber der Arzt hätte bei entsprechender Fortbildung wissen müssen, dass der Frau Übelkeit-hemmende Mittel hätten gegeben werden müssen.