Frau wurde Lohnzahlung verweigert - trotz Krankenschein an Marathon teilgenommen

Von Karin Sebelin
7. Februar 2011

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim erschien kürzlich eine Frau, weil sie von ihrem Arbeitgeber keinen Lohn ausgezahlt bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte der Frau das zustehende Krankengeld verweigert, weil sie trotz Krankschreibung bei einem Marathonlauf mitgemacht hatte. Das Gericht wies die Klage der 41-jährigen Frau ab, mit der Begründung, dass die Krankheitsbestätigung mit der Teilnahme an der Sportveranstaltung hinfällig geworden sei. Außerdem hätte die Frau keine zusätzlichen Arbeitsunfähigkeitsnachweise eingereicht.

Die Frau rechtfertigte sich damit, eine psychische Krankheit gehabt zu haben. Aufgrund dessen sollte sie sich auf Empfehlung ihres Arztes sportlich betätigen. Das Gericht sah einen Langstreckenlauf aber auch aus als eine psychische Belastung an und wies die Klage der Frau ab.