Frauenparkplätze auch in Firmen

Von Marion Selzer
28. November 2011

Um das Sicherheitsgefühl von Frauen zu stärken, gibt es inzwischen in fast jedem deutschem Parkhaus so genannte Frauenparkplätze. In manchen Bundesländern gibt es sogar Verordnungen, die dies vorschreiben.

Nun hat das Landesarbeitsgericht aus Rheinland-Pfalz entschieden, dass es in Ordnung ist, Frauen auch bei Firmenparkplätzen zu bevorzugen. Dies sei nicht diskriminierend sondern habe den Zweck, Frauen vor Gewalttaten zu schützen, die davon öfter betroffen sind, als das männliche Geschlecht.

Die Richter hatten im konkreten Fall über die Klage von einem behinderten Krankenpfleger zu entscheiden, der die Frauenparkplätze seiner Firma als diskriminierend empfand. Der Arbeitgeber argumentierte jedoch damit, dass bei der Vergabe von Parkplätzen allein das Geschlecht maßgeblich sei. Das Landesarbeitsgericht gab ihm Recht. Die Behinderung des Klägers spiele hier keine Rolle.