Frei zugänglicher Autoschlüssel für Familienmitglieder ist nicht grob fahrlässig

Von Max Staender
19. September 2013

Sofern der Nachwuchs noch keinen Führerschein besitzt und damit nicht volljährig ist, müssen deren Eltern nicht befürchten, dass die Kinder mit dem Familienauto eine Spritztour machen. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hagen handelt es sich somit auch um keine grobe Verletzung der Obliegenheitspflicht, wenn die Eltern den Fahrzeugschlüssel für alle anderen Familienmitglieder zugänglich im Flur des Hauses ablegen.

In dem verhandelten Fall hatte der Sohn des Versicherungsnehmers dessen Auto für eine verbotene Spritztour genutzt, wobei nicht sein Sprössling sondern ein Freund ohne gültigen Führerschein hinter dem Steuer saß. Bei der anschließenden Fahrt beschädigte er einen Mercedes, dessen Reparaturkosten von rund 5000 Euro anfangs die Haftpflicht übernahm und später vom Fahrer des Autos wieder zurückverlangte.

Der Verursacher des Unfalls gab sich vor Gericht jedoch uneinsichtig und gab dem Vater seines Freundes die Schuld, da dieser schließlich den Autoschlüssel im Haus offen ablegte und damit grob fahrlässig handelte. Dies sahen die vorsitzenden Richter jedoch anders, da für einen "Anreiz" einer Spritztour besondere Anhaltspunkte fehlen und die Eltern davon ausgehen können, dass ihre Kinder ohne gültige Fahrerlaubnis nicht das Familienauto benutzen.