Freistaat Sachsen übernimmt Kosten der künstlichen Befruchtung
Als erstes Bundesland in Deutschland wird der Freistaat Sachsen ab März anteilig die Kosten für eine künstliche Befruchtung bei ungewollt kinderlosen Paaren übernehmen.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Paare nicht älter als 40 Jahre alt und verheiratet sind. Mit dieser Aktion will das Bundesland Sachsen dem steigenden Rückgang von Kinderwunschbehandlungen im Land entgegenwirken.