Fremdbetreuung für Scheidungskinder ab dem siebten Lebensjahr

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. März 2009

Wenn Scheidungskinder das siebte Lebensjahr erreicht haben, kann ihrem Elternteil eine ganztätige Arbeitsstelle zugemutet werden. Von daher müssten die Kinder dann womöglich in eine Fremdbetreuung. Parallel sollen dann die Unterhaltszahlungen für den betreuenden Elternteil reduziert werden.

Dies entschied der Bundesgerichtshof. Das neue Gesetz ist bundesweit wirksam, da es sich um ein Grundsatzurteil nach dem neuen Unterhaltsrecht handelt. Ausnahmeregelungen soll es lediglich in Fällen geben, wo ein erhöhter Betreuungsbedarf nötig ist.