Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht

Von Frank Sprengel
28. März 2013

Eine Frau wurde fristlos gekündigt, nachdem sie drohte, eine Aufzeichnung, die sie heimlich während eines Personalgesprächs mit ihrem Vorgesetzten machte, zu veröffentlichen.

Da die Frau das Gespräch ohne Einverständnis ihres Gesprächspartners mit ihrem Handy aufgezeichnet habe und somit klar gegen dessen Persönlichkeitsrecht verstoßen hätte, sei der Rauswurf nach Auffassung des Gerichts rechtskräftig. Dass es im Gespräch um Mobbingvorwürfe gegen Mitarbeiter der Frau ging und sie nach eigenem Empfinden aus reiner Notwehr gehandelt habe, sei in Bezug auf den Urteilsspruch irrelevant.

Hätte die Frau anstatt eines Aufnahmegeräts einen Anwalt oder ein Mitglied des Betriebsrats zu dem Gespräch mitgenommen, was Arbeitgeber per Gesetz zulassen müssen, wäre der Rauswurf unberechtigt gewesen.