Führsorgepflicht verletzt: Telekom buchte einfach 5.760 Euro ab

Von Thorsten Hoborn
23. August 2010

Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass die Deutsche Telekom von nun an dazu verpflichtet ist, auf das Wohlergehen ihrer Kunden besser zu achten. Genauer gesagt bedeutet dies, dass in Fällen von unerfindlich hohen Telefonkosten, deren Entstehung jeglicher logischen Grundlage entbehren, Telekommitarbeiter die Kunden über diesen Sachverhalt zu informieren haben.

Im Falle einer Kundin hatten technische Router-Probleme dazu geführt, dass innerhalb von fünf Monaten Kosten von 5.760 Euro entstanden und teilweise auch abgebucht worden waren. Doch statt die Kundin darüber in Kenntniss zu setzen, buchte das Unternehmen einfach weiter ab, bis der Fall auffiel. Die Telekom hat damit ihre Führsorgepflicht verletzt und muss die Kosten erstatten, die durch die Fehleinstellungen hervorgerufen worden waren.