Für den Sturz vom OP-Tisch gibt es Schadensersatz

Eine 87-jährige Rentnerin fordert nach dem Sturz vom OP-Tisch Schadensersatz und Rentenzahlungen vom Krankenhaus

Von Marion Selzer
22. November 2011

Über fünf Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen einer heute 87-jährigen Rentnerin aus Niedersachsen und der Versicherung eines Krankenhaus aus Leer. Die Dame war während einer Operation im Jahre 2006 im betreffenden Krankenhaus vom Tisch gefallen und zog sich dabei halbseitige Lähmungen zu, infolge dessen sie nun ständig einen Rollstuhl benötigt.

Seitdem kann sie weder allein essen noch zur Toilette gehen oder sich selbstständig anziehen. Seit diesem Vorfall bedarf sie einer 24-stündigen Rundum-Betreuung, so der Anwalt der Klägerin. Als Ausgleich forderte die Klägerin sowohl die Zahlung einer einmaligen Summe als Schadensersatz in Höhe von 90.000 Euro sowie monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1500 Euro.

Versicherung behauptet, Patientin sei schon zuvor pflegebedürftig gewesen

Die Versicherung des Krankenhauses stellte sich die Jahre über quer, weil sie behauptete, dass die Klägerin bereits vor diesem Vorfall wegen einer Rheuma-Erkrankung pflegebedürftig gewesen sei. Dies hatte die Familie der Rentnerin allerdings bestritten. Noch ist der Ausgang des Falls unklar und es muss auf die Entscheidung des zuständigen Gerichts gewartet werden.