Für Verhütungsspritzen keine Leistungen vom Staat
Eine aus Nordrhein-Westfalen stammende Sozialhilfeempfängerin mit geistiger Behinderung forderte von ihrer Krankenkasse die Zahlung ihrer Verhütungsspritzen. Diese als auch das Sozialamt verweigerten die Übernahme der Kosten. Der Fall landete vor Gericht.
Die Richter vom Bundessozialgericht sahen die Ablehnung für gerechtfertigt. Im Geld, das die Frau jeden Monat vom Sozialamt zur Verfügung gestellt bekommt, sei auch ein Anteil für die sogenannte Gesundheitspflege enthalten. Aus diesem Betrag müsse die Klägerin die Kosten für Verhütung abdecken.
Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Höhe der staatlichen Förderung haben Behinderte nur dann ein Recht auf Zuzahlung, sofern sie durch ihre Krankheit bedingt zu wahllosen Geschlechtsverkehr tendieren. Dies war im Falle der Frau nicht gegeben.
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/geistig-behinderte-bekommt-verhuetungsmittel-nicht-vom-staat-bezahlt-a-867519.html Abgerufen am 19. November 2012