Für Zwillinge muss der Staat doppeltes Elterngeld zahlen

Von Dörte Rösler
28. Juni 2013

Ein bayrisches Beamtenpaar hatte geklagt, und das Bundessozialgericht gab ihm Recht: für Zwillinge muss der Staat das Elterngeld zweifach zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass auch beide Eltern ihre Berufstätigkeit aussetzen und zu Hause bleiben, um den Nachwuchs zu versorgen. Betroffene Familien können jetzt sogar vier Jahre rückwirkend die Gelder beantragen.

Der bisherige Zuschuss für Mehrlinge ist von dem Urteil nicht berührt. Wer also bisher 300 Euro mehr Elterngeld bekommen hat, behält diesen Anspruch auch weiterhin. In Deutschland betrifft das immerhin 11.500 Geburten jährlich.