Fußballfans dürfen Fahne ihres Lieblingsvereins im Garten flattern lassen

Von Max Staender
9. August 2013

Das folgende Urteil kommt kurz vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison für alle eingefleischten Fußball-Fans gerade passend. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg dürfen sie nämlich die Fahne ihres Lieblingsvereins in ihren Gärten flattern lassen, da damit keine unzulässige Werbung betrieben wird und die Nachbarn damit leben müssen.

Im aktuellen Fall haben BVB-Fans eine schwarz-gelbe-Fahne an einem knapp fünf Meter hohen Mast gehisst, wodurch sich die Nachbarn wegen den ständigen Flattergeräuschen sowie dem Schlagschatten gestört fühlten und dagegen klagten.

Die Begründung lautete allerdings, dass Mast und Fahne eine unzulässige Werbeanlage für den börsennotierten Fußballverein darstellten, was die Richter jedoch anders werteten. Sie urteilten vielmehr, dass die Fans mit ihrer gehissten Fahne keine langfristige Gewinnerzielung tätigen und mit der schwarz-gelben Stoffbahn lediglich ihre Verbundenheit mit dem Fußballclub zum Ausdruck bringen wollen, was durchaus zulässig sei.

Auch das Argument der Flattergeräusche wurde von den Richtern abgeschmettert, da der Wind schließlich nicht ständig mit hoher Windstärke bläst und es sich damit "nur um eine gelegentlich auftretende Einwirkung auf das Grundstück der Kläger" handelt.