Gefundene Hunde nicht mit nach Hause nehmen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
20. September 2012

Läuft einem ein Hund zu oder findet man ein Tier ausgesetzt, so muss dies bei der Polizei, beim Ordnungsamt oder dem Tierheim gemeldet werden, denn der Hund gilt in diesem Fall als Fundsache.

Zunächst ist es jedoch wichtig sicherzustellen ob es sich bei dem Tier wirklich um einen herrenloses Hund handelt. Taucht nach einer halben Stunde kein Besitzer auf, sollte man nachsehen, ob auf dem Halsband eine Adresse oder Telefonnummer zu finden ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Fund gemeldet werden - das Tier mit nach Hause zu nehmen, ist hingegen nicht erlaubt.

Besonders wenn es sich um einen entlaufenden Hund handelt, ist es für seine Besitzer einfacher ihn wieder zu finden, wenn er sich in einem Tierheim befindet.