Gekündigter Mieter zieht nicht aus: Stromversorgung muss bleiben

Von Marion Selzer
6. Februar 2013

Weil sein Mieter selbst nach Ende des Mietverhältnisses die Wohnung nicht räumen wollte, schaltete ein Vermieter aus München dem unliebsamen Gast kurzerhand den Strom ab.

Daraufhin klagte der Mieter auf Wiederherstellung der Stromversorgung und die Richter gaben ihm recht. Schließlich treffen Vermieter auch dann Pflichten, wenn Mieter Wohnungen vorenthalten. Dies gilt zumindest für die gewöhnlichen Versorgungsstandards, worunter auch die Versorgung mit Strom fällt.