Mietkaution darf nur für seine Zwecke verwendet werden

Von Marion Selzer
2. August 2012

Wie der Bundesgerichtshof urteilte, dürfen Mietkautionen nur für ihre Zwecke verwendet werden. Eine Kaution soll ein bestimmtes Mietverhältnis absichern. Hat der Mieter beim Vermieter anderweitige Schulden, dürfen diese nicht mit der Mietkaution abgerechnet werden.

Im Fall ging es um einen Vermieter, der seinem Mieter die Kaution in Höhe von knapp über 1000 Euro nicht wiedergeben wollte, weil es noch offenstehende Forderungen aus einem weiteren Mietverhältnis gab. Diese Aufrechnung hielten die Richter jedoch für unrechtmäßig. Kautionen seien an den konkreten Mietvertrag gebunden und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

Der Vermieter muss dem Mieter seine Kaution zurückgeben.