Geld oder Gutschein - welche Erstattung können Kunden für zurückgesandte Waren verlangen?

Von Dörte Rösler
7. November 2013

Im Onlineshop gelten dieselben Widerrufsrechte wie im stationären Handel. Wenn die Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeschickt wird, muss der Händler die Kaufsumme erstatten. Viele Geschäfte versuchen die Käufer jedoch mit Gutschriften auf dem Kundenkonto abzuspeisen. Hier sollten Verbraucher sich schriftlich wehren.

Berechtigt ist die Gutschrift lediglich, wenn die Ware mit einem Gutschein bezahlt wurde. Wo kein Geld in die Kasse kam, muss auch keins wieder herausgenommen werden. Und auch Kunden, die bei der Rücksendung die gesetzliche Frist überschreiten, müssen sich mit einer Gutschrift zufrieden geben. Denn die Rücknahme geschieht hier seitens des Händlers nur aus Kulanz.

Gute Geschäftspraxis ist es, das Geld auf dem gleichen Weg zu erstatten, wie es bezahlt wurde. Wer überwiesen hat, bekommt die Summe direkt auf sein Konto - und nicht etwa per Scheck. Gesetzlich verpflichtend wird diese Regelung allerdings erst zum 13. Juni 2014. Bis dahin dürfen Händler selbst entscheiden, wie sie die Rückzahlung leisten. Und sie dürfen sich einen Monat Zeit lassen.