Genehmigte Feiern sind auch im Karneval versichert

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Februar 2009

Auch im Karneval besteht eine Unfallversicherung bei einer betrieblichen Feier, so dass eventuelle Kosten für Heilbehandlungen usw. die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernehmen.

Wichtig ist aber dabei, dass die Feier von den Chefs genehmigt wurde und einer der leitenden Angestellten muss auch dabei sein. Wann und wo das Ganze stattfindet ist egal, aber die Feier müssen alle Angestellten besuchen können. Auch der direkte Heimweg ist nach dem Schluss der offiziellen Feier noch mitversichert. Wird nach dem Ende der offiziellen Feier noch weiter gemacht, oder der Ort gewechselt, so verlischt der Versicherungsschutz.

Versichert sind aber nur die Arbeitnehmer, also Gäste oder die Familie gehören nicht dazu. Sollte durch zuviel Alkohol ein Unfall geschehen, so gibt es auch Probleme, deshalb nach der Feier nicht mit dem eigenen Auto fahren, lieber Taxi oder den öffentlichen Nahverkehr benutzen.