Bei Mord greift nicht die Unfallversicherung

Weil es sich nicht um einen Unfall handelte, muss die Unfallversicherung laut Gerichtsbeschluss auch nicht zahlen

Von Marion Selzer
30. November 2011

Nach dem Entscheid des Landessozialgerichts Stuttgart erhält die Witwe eines durch den gemeinsamen Sohn ermordeten Mannes keine Ansprüche auf Witwenrente aus dessen Unfallversicherung. Der 59-jährige Mann wurde vom eigenen Sohn bei seiner Fahrt zurück vom Steuerberater nach Hause zunächst mit Benzin übergossen und dann angezündet.

Da dies nicht als Arbeitsunfall zu werten sei, sei auch die Unfallversicherung nicht zuständig. Daher habe die Hinterbliebene auch keinen Anspruch auf Witwenrente, urteilten die zuständigen Richter.

Die Klägerin argumentierte, dass der Mord während der Fahrt vom Steuerberater, also im Rahmen einer Tätigkeit, für die der Unfallschutz gelte, geschehen sei. Doch das Gericht sah dies als bloßen Zufall. Der Sohn hätte auch jeden anderen Ort für die Tötung seines Vaters wählen können.

Mann war eventuell Besitzer zweier Pizzerien

Zu Lebzeiten hatte der Mann zusammen mit seiner Frau zwei Pizzerien betrieben. Beide liefen auf den Namen seiner Frau und der Getötete war offiziell lediglich als Koch engagiert. Die Umstände deuten jedoch darauf hin, dass der Mann der eigentliche Besitzer der Betriebe gewesen war.

Nach den Aussagen des Sohnes wollte dieser sich eigentlich auch umbringen. Nach dem Mord an seinem Vater stellte er sich jedoch den Beamten und erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.