Gentests an Embryos bald erlaubt: PID erhält Zulassung

PID soll nun auch Eltern zugänglich gemacht werden, die dazu bislang ins Ausland gehen mussten

Von Nicole Freialdenhoven
30. Januar 2013

Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) darf nun in die Praxis umgesetzt werden. Damit steht Gentests an künstlich erzeugten Embryonen nichts mehr im Wege, berichtet die Berliner Zeitung. Nach monatelangen Auseinandersetzungen konnten sich die Bundesregierung und die Länder auf eine Verschärfung der Rechtsverordnung einigen, die Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegt hatte.

Die Untersuchung auf Gendefekte bei Embryos

Danach darf nur eine begrenzte Zahl von PID-Zentren Gentests durchführen. Einen Rechtsanspruch auf Zulassung wird es nicht geben. Die Politik entspricht damit den Forderungen des Deutschen Ethikrates. Im Gegenzug wird die Forderung der Bundesländer fallen gelassen, wonach pro Land nur eine Ethikkommission tätig sein darf, die die Anträge der Eltern prüft.

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryone nach der erfolgreichen Befruchtung auf mögliche Gendefekte untersucht. Wird ein schwerer Defekt festgestellt, werden sie wieder vernichtet. Nur gesunde Embryone werden in der Gebärmutter implantiert und dürfen sich zu einem Baby entwickeln.

Prüfung durch Ethikkommissionen

Die PID wurde bislang nur zugelassen, wenn mindestens ein Elternteil die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit in sich trägt oder eine Fehlgeburt droht. Nun soll sie auch anderen Eltern zugänglich gemacht werden, die dazu bislang ins Ausland gehen mussten. Allerdings soll jeder Antrag zur PID vorher von den Ethikkommissionen geprüft werden.