Gericht erklärt Kündigung bei elitepartner.de per E-Mail für gültig

Von Petra Schlagenhauf
6. Mai 2013

Wer seinen bestehenden Vertrag mit der Singlebörse elitepartner.de kündigen möchte, der hat es künftig deutlich einfacher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV hat wegen unangemessener Vertragsklauseln gegen die Betreiber des Portals geklagt und vor dem Landgericht Hamburg gesiegt.

In Deutschland nutzen etwa sieben Millionen User den Dienst von Online-Singlebörsen, um einen neuen Partner zu finden. Rund 1,6 Millionen davon ist es sogar wert, dafür Geld zu zahlen, was den Anbietern solcher Portale schließlich hohe Summen einbringt. Alleine im Jahr 2011 konnten durch Partnerbörsen weit über 200 Millionen Euro eingenommen werden.

Leider denken die Anbieter dabei jedoch mehr an sich, als an den Kunden. So gab es etwa bei dem Portal elitepartner.de eine Vertragsbedingung bezüglich der Kündigungsform, die so für viele Verbraucher nicht klar verständlich war. Es wurde zwar eine Kündigung in schriftlicher Form verlangt, jedoch hatte ElitePartner eine Kündigung per E-Mail vehement verweigert. Kündigungen per Fax hingegen wurden angenommen.

Das Landgericht Hamburg hat dem jedoch aufgrund einer Klage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband einen Riegel vorgeschoben und so für den Verbraucher mehr Transparenz geschaffen.

Zwar wollte der VZBV auch noch wegen fünf weiterer Vertragsklauseln, in denen es beispielsweise auch um die Verwendung persönlicher Daten der User ging, gegen den Betreiber EliteMedia GmbH klagen, doch hatte sich dieser außergerichtlich bereit erklärt, die Bedingungen zu ändern, sodass es hier zu keine Klage kam.