Gericht erlaubt bunte Fingernägel bei der Arbeit

Von Jana Treber
14. Januar 2011

Die Farbe des Nagellackes dürfen Arbeitnehmer frei auswählen. Arbeitgeber haben in dieser Sache nichts zu melden.

Ebenso verhält es sich bei männlichen Beschäftigten. Diese dürfen Toupets tragen und ihre Haare individuell färben. Zu diesem Beschluss kam das Landesarbeitsgericht Köln. Bei dem Streit ging es um die unterschiedlichen Positionen einer Sicherheitsfirma, die am Flughafen Köln/Bonn für die Bundespolizei Passagiere kontrolliert und deren Betriebsrat.