Gericht genehmigt Selbstanbau von Cannabis für Schwerstkranke

Von Ingo Krüger
21. Dezember 2012

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ist es Schwerkranken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Cannabis selbst anzubauen. Der Besitz von Drogen ist in Deutschland gewöhnlich strafbar. Bei Schwerkranken kann aber davon abgesehen werden, wenn keine anderen Behandlungsmöglichkeiten vorliegen (Az.: 13A 414/11).

Um Cannabis anwenden zu dürfen, müssen Betroffene vorher jedoch einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn richten. Bislang hat die Behörde auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums alle Anträge auf Eigenanbau von Cannabispflanzen im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Selbsttherapie ausnahmslos abgelehnt. Dies sei jedoch rechtswidrig, erklärte das OVG.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin freute sich über das Urteil. Er bezeichnete es als einen Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis.