Gerichtsentscheid: Krankenversicherung dürfen nicht mit Coupons werben

Von Katharina Cichosch
19. September 2012

Welche Krankenversicherung darf´s denn sein? Wohl die meisten Versicherten legen Wert auf übliche Qualitäten - eine gute Betreuung durch die Krankenkasse, umfangreiche Leistungen und eine möglichst unkomplizierte Abwicklung. Dass manch ein Versicherer noch deutlich weiter geht, beweist jetzt ein Urteil aus dem Berliner Sozialgericht: Dort hatte sechs Versicherungen gegen eine andere Krankenkasse geklagt, die ihre Kunden mit speziellen Rabatten und Coupons bei Partnerunternehmen aus Branchen wie Gesundheit und Wellness locken wollte.

Das Gericht gab den Klägern Recht: Zwar stünden auch Ersatzkassen grundsätzlich in Konkurrenz zueinander, trotzdem sei deshalb nicht jedes Mittel zur Werbung um neue Mitglieder Recht. Hier gelten gegenüber freien Unternehmen deutliche Einschränkungen. Insbesondere sei darauf zu achten, dass die Werbemaßnahmen einen direkten Gesundheitsbezug hätten - und dies sah das Gericht im konkreten Fall nicht bestätigt.

Künftig muss die Krankenversicherung etwaige Rabattangebote in anderen Bereichen also unterlassen; bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungsstrafe von bis zu einer viertel Million Euro.