Gerichtsentscheidung: US-Anti-Doping-Agentur darf weiter gegen Lance Armstrong ermitteln
Für den siebenmaligen Tour-de-France-Gewinner Lance Armstrong wird es langsam richtig ungemütlich. Die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) ermittelt schon lange gegen ihn, weil sie vermutet, er habe gedopt. Armstrong hatte nun seinerseits die USADA angeklagt und wollte ihr die Ermittlungen gegen ihn gerichtlich verbieten lassen. Mit seiner Klage ist Armstrong nun vor einem US-Gericht in seiner Heimatstadt Austin/Texas gescheitert.
Jetzt muss sich der Radprofi entscheiden, ob er ein Schiedsgerichtsverfahren will, dass ihn offiziell als Doper überführen könnte oder ob er eine lebenslange USADA-Sperre akzeptiert. Wenn er nichts zu befürchten hat, müsste er sich wohl für die erste Variante entscheiden.
Quelle
- http://www.spiegel.de/sport/sonst/dopingvorwuerfe-gericht-weist-armstrong-klage-ab-a-851088.html Abgerufen am 21. August 2012