Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt das Burka-Verbot in Frankreich

Von Anna Miller
2. Juli 2014

Das im Jahr 2011 eingeführte Burka-Verbot sorgt in Frankreich seit langem für hitzige Diskussionen. Diese gingen soweit, dass eine Muslimin gegen das Verbot beim Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht hat, da sie sich dadurch diskriminiert fühlt. Der Gerichtshof hat die Klage jedoch abgewiesen und das Urteil aus 2011 dadurch bestätigt.

Für ein friedvolles Zusammenleben

Als Grund nannte der Gerichtshof in Straßburg die Tatsache, dass jeder Staat solche Maßnahmen ergreifen kann, um ein gemeinsames und friedvolles Zusammenleben aller Menschen zu gewährleisten. Das Verbot stellt somit keine Diskriminierung dar und verstoße auch nicht gegen das Recht auf Privatsphäre.

Bei Verstoß droht Geldstrafe

Für streng gläubige Muslime in Frankreich muss dies ein schwerer Schlag sein. Sehen diese sich doch durch das Urteil in ihrer Meinungsfreiheit wie auch in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.

In Frankreich muss jede Frau, die eine Burka trägt und somit gegen das Gesetz verstößt, mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen. Zudem kann der Staat sie zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verpflichten.

Rund 2.000 Frauen sind in Frankreich von dem Verbot betroffen. Seitdem es in Kraft ist, mussten bereits 300 Frauen verwarnt werden. Dabei ist Frankreich nicht das einzige Land, in dem es dieses Verbot gibt. Auch in Belgien ist es seit 2011 verboten, das Gesicht zu verschleiern. Und auch in der Schweiz ist man gegen die Burka.