Gerichtsurteil: E-Bike nicht von der Krankenkasse

Von Ingo Krüger
27. September 2012

Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern kein E-Bike bezahlen. Dies hat jetzt das Sozialgericht Oldenburg entschieden. Die Elektrofahrräder seien alltägliche Gebrauchsgegenstände und keine speziellen Hilfsmittel für Bedürftige, die es etwa nur im Sanitätshaus gebe, teilte das Gericht mit.

Geklagt hatte eine Versicherte, die trotz schwerer Knieprobleme und einer Beinprothese weiterhin Fahrrad fahren wollte. Ein Orthopäde hatte ihr eine Bescheinigung ausgestellt und empfohlen, ein E-Bike zu nutzen. Dies würde ihre Mobilität erhalten und sei die ihr angemessene Art der Fortbewegung. Die Krankenkasse wollte für die Kosten des rund 2000 Euro teuren Fahrrades jedoch nicht aufkommen.

Der Richter erklärte die Ablehnung des Antrages damit, dass eine Krankenkasse nur Hilfsmittel finanzieren müsse, die direkt mit der Gesundheit und der medizinischen Rehabilitation ihrer Versicherten zu tun hätten. So könne die Frau sich von ihrer Krankenversicherung einen Rollator oder Unterarmgehstützen bezahlen lassen. Zudem könne sie abnehmen, eine Diätberatung erhalten und ein Bewegungsprogramm absolvieren.