Gerichtsurteil: Ein Meniskusschaden gilt bei Müllmännern jetzt als Berufskrankheit

Von Frank Hertel
23. Mai 2012

Ab sofort gilt ein Meniskusschaden bei Müllmännern als Berufskrankheit. Das hat das hessische Landessozialgericht am letzten Dienstag in Darmstadt so entschieden. Ein Müllmann aus dem Landkreis Offenbach war am Meniskus erkrankt.

Die Berufsgenossenschaft hatte ihm aber eine Entschädigung verweigert, weil sie der Meinung war, ein Müllmann hätte keine wirklich große Kniebelastung. Die Darmstädter Richter stellten nun fest, dass die schnellen und unregelmäßigen Drehbewegungen beim Heben der Mülltonnen für den Menikus genauso belastend sind, wie Training und Spiel bei Profiballsportlern, zum Beispiel bei Fußballern.

Bei diesen kann ein Meniskusschaden schon lange als Berufskrankheit geltend gemacht werden, deswegen sprachen die Richter dieses Recht nun auch den Müllmännern zu.