Gerichtsurteil im Mordfall Christina: 46-jähriger erhält für lange zurückliegende Tat Jugendstrafe

Von Ingrid Neufeld
1. April 2014

26 Jahre ist der Mord an der kleinen Christina her, die als 9-jährige auf dem Weg zu ihrer Grundschule von dem Mann mitgenommen, vergewaltigt und schließlich getötet worden war.

Die Sexualstraftat ist inzwischen verjährt, der Mord allerdings nicht. Für diesen wurde jetzt ein 46-jähriger verurteilt. Er konnte im letzten Jahr überführt werden, da die DNA-Analysen inzwischen entsprechend verbessert wurden. Zur Tatzeit war der Täter erst 19 Jahre alt. Deshalb wurde für das Urteil das Jugendstrafrecht von 1987 herangezogen.

Geringes Strafmaß aufgrund eines sexuellen Indentitätsproblems

Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten acht Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf sechseinhalb Jahre. Der Richter verurteilte den Täter auf Grundlage des Jugendstrafrechts zu acht Jahren Gefängnis. Für den Angeklagten sprach sein Geständnis.

Er verbrachte seine Kindheit in Jugendhilfeeinrichtungen und in Pflegeheimen, nachdem seine Mutter gestorben war. Aufgrund seiner Defizite in Bezug auf das Ausdrücken seiner Gefühle entwickelte sich nach Ansicht des Richters ein sexuelles Identitätsproblem.

Damit begründete er das Urteil nach dem Jugendstrafrecht, trotz der Tatsache, dass psychiatrische Gutachten die volle Schuldfähigkeit des Täters belegten.