Gerichtsurteil: Krankenkassen müssen die Kosten für das Einfrieren von Sperma nicht erstatten

Von Laura Busch
1. Oktober 2010

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für das Einfrieren von Sperma nicht übernehmen müssen. Das gilt auch dann, wenn eine Person mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft unfruchtbar wird.

Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Krankenkasse verklagt, da diese sich geweigert hatte, rund 700 Euro entstandene Kosten für das Einfrieren seiner Samenzellen zu übernehmen. Der Kläger war an Darmkrebs erkrankt und durch die Chemotherapie bestand die hohe Wahrscheinlichkeit der Unfruchtbarkeit. Also hatte er sich zu dem Schritt entschieden, da ein Kinderwunsch nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der Mann und sein Anwalt argumentierten, die sinkende Qualität seiner Spermien sei eine Folge seiner Krankheit und damit ebenfalls eine Krankheit. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und jetzt auch das Bundessozialgericht entschieden jedoch, dass auf eine künstliche Befruchtung kein Anspruch im Sinne einer Rechtsgrundlage bestehe.