Gerichtsurteil: Mieten in uralten Burgwohnungen orientieren sich nicht am Mietspiegel

Von Frank Hertel
13. September 2011

Ein Burgherr aus Düren vermietet eine Wohnung in einem Turm aus dem 12. Jahrhundert für bisher 343,23 Euro. Er wollte die Miete auf 400 Euro erhöhen und bezog sich in seiner Begründung für diese Erhöhung auf den örtlichen Mietspiegel. Der Mieter zog vor Gericht und bekam Recht. Das Amtsgericht Düren entschied, dass sich der örtliche Mietspiegel nur auf Wohnungen bezieht, die frühestens ab 1948 bezugsfertig waren.

Der Mieterbund sagte zu dem Urteil, dass eine Mieterhöhung nur durch das Gutachten eines Sachverständigen oder durch die Betrachtung von vergleichbaren Wohnungen zu rechtfertigen sei. Der Mieter in dem uralten Turm muss also weiterhin nur die niedrigere Miete zahlen.