Geringfügig Beschäftigte: Trotz Versicherungspflicht wird nicht in die Rentenkasse eingezahlt

Von Ingrid Neufeld
6. September 2013

Minijobber lassen sich in der Regel von der Versicherungspflicht befreien, die seit Jahresanfang eigentlich gilt. Betroffen sind 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigte. 621.000 davon zahlen in die Rentenkasse ein. Alle anderen nahmen die Möglichkeit der Befreiung in Anspruch.

Seit Jahresanfang gilt eine neue Verdienstobergrenze, nämlich 450 statt wie vorher 400 Euro und die Versicherungspflicht, wenn kein Antrag auf Befreiung gestellt wird.

Für Wolfgang Strengmann-Kuhn, der für die Grünen als rentenpolitischer Sprecher fungiert, ist damit die Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte, die Frau von der Leyen als Bundesarbeitsministerin durchsetzen wollte, faktisch nicht vorhanden und die Altersarmut dieser Gruppe vorprogrammiert.