So füllen Rentner die Anlage R in der Steuererklärung richtig aus

Die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, steigt jedes Jahr

Von Ingo Krüger
10. April 2015

Auch Rentner müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Befreit sind sie dann, wenn sie lediglich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von bis zu 1225 Euro monatlich erhalten. Für diejenigen, die vor 2014 in Rente gegangen sind, gilt ein etwas höherer Betrag. Steuerfrei sind zudem

  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten oder
  • Wiedergutmachungsrenten sowie
  • der Abfindungsbetrag von Witwen und Witwern bei einer erneuten Ehe,

nicht jedoch die Mütterrente. Bei dieser wird der Besteuerungsanteil aus dem Beginn der ursprünglichen Rente errechnet.

Anteile nach Rentnerjahrgang

Jedes Jahr steigt die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, da sich für jeden neuen Rentnerjahrgang der steuerpflichtige Anteil um zwei Prozentpunkte erhöht. Bei Personen, die 2014 erstmals Rente erhielten, liegt der Besteuerungsanteil bei 68 Prozent.

Was bei der Eintragung zu beachten ist

Die Rentenbezüge sind in der Anlage R einzutragen. Dazu gehören nicht nur die Art der Rente, die Höhe der Jahresbruttorente, sondern auch der Rententräger. Angegeben werden muss ebenfalls das Datum, an dem die erste Rentenzahlung erfolgte. Der Zeitpunkt ist wichtig für die Höhe des steuerpflichtigen und des steuerfreien Anteils des jährlichen Rentenbetrages.

Einzutragen sind ebenfalls die Altersrente des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners. Betrieblich geförderte Altersvorsorgen, etwa Pensionskassen, und zertifizierte Altersvorsorgen, wie etwa die Riester-Rente, gehören ebenfalls in die Anlage R. Diese Leistungen sind gewöhnlich in ganzer Höhe steuerpflichtig.

Jeder Rentner besitzt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr. Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2014 endet am 1. Juni.