Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen wissenschaftlich geprüft sein

Von Max Staender
6. Dezember 2012

Ab Mitte Dezember dürfen gesundheitsbezogene Werbeaussagen von den Herstellern nur noch dann verwendet werden, wenn sie von der EU zugelassen und davor wissenschaftlich geprüft wurden.

Das Verbraucherschutzministerium folgt damit der so genannten Artikel-13-Liste der Health-Claims-Verordnung, welche momentan 222 gesundheitsbezogene Angaben enthält und ständig erneuert wird.

Derzeit prüft das Ministerium noch etwa 200 unterschiedliche Mikroorganismen sowie knapp 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen.