Gesundheitsfördernde Eigenschaften von Produkten müssen durch Studien bewiesen werden
Will ein Herausgeber von Produkten mit gesundheitsfördernden Auswirkungen dieser werben, muss er dies durch wissenschaftliche Belege beweisen können, so die Richter vom Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Im Fall ging es um ein Kaufhaus, dass einer bestimmten Sorte Sandaletten eine positive Wirkung gegen Cellulite zusprach. Diese Werbung wurde dem Unternehmen untersagt, weil es bislang keine wissenschaftlichen Studien gibt, die diese Wirkung bestätigen.
Durch diese Regelung will das Gericht Verbraucher vor irreführender Werbung schützen.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53087/Gericht-verlangt-wissenschaftlichen-Beleg-bei-Werbung-fuer-Gesundheit Abgerufen am 22. Januar 2013