Getrennte Eltern: Staatliche Leistungen für Kindererziehung müssen gerecht geteilt werden
Wenn Eltern sich trennen, dann müssen die staatlichen Leistungen, die ein Elternteil aufgrund der Kindererziehung bekommt, mit dem anderen Elternteil gerecht geteilt werden.
Wenn die Kinder vorwiegend bei einem Elternteil leben, dann bekommt dieser in der Regel auch das Kindergeld gutgeschrieben. Verbringen die Kinder jedoch regelmäßig auch Tage bei dem anderen Elternteil und befindet dieser sich in einer schlechten sozialen Situation, dann kann auch dieser Elternteil Anspruch auf Unterstützung haben.
Das gilt insbesondere dann, wenn derjenige, der das Kindergeld erhält, nicht zur Teilung bereit ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mitbewohner-nicht-per-se-Partner-article7040451.html Abgerufen am 27. August 2012