Gilt Tempo "50" sofort hinter einem Ortseingangsschild ?
Wie Volker Lempp, ein Verkehrsexperte beim Automobilclub Europa (ACE), berichtet, darf die Polizei sofort hinter einem Ortseingangsschild die Geschwindigkeit mit Radar oder Laserpistole überprüfen, also in der Regel "Tempo 50". So gilt also keine bestimmte Strecke als sogenannten Toleranzbereich, beispielsweise 150 Meter, wofür es oftmals Verwaltungsrichtlinien gibt, die aber nicht als gesetzliche Bestimmung zu sehen sind. So wird man auch vor Gericht wenig Chancen haben bei der Zahlung eines Bußgeld.
Wer allerdings eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit am Ortsschild hatte, so dass ein Fahrverbot droht, so sollte man sich einen für Verkehrsrecht versierten Anwalt nehmen, damit der eventuell das Fahrverbot noch in einen Geldbetrag mildern kann. Übrigens laut Bußgeldkatalog müsste man innerhalb einer Ortschaft mehr als 30 Km/h die Geschwindigkeit überschreiten, also ab 81 Km/h, um ein Fahrverbot für einen Monat zu bekommen. Zusätzlich sind 160 Euro Bußgeld fällig und auch in Flensburg wird man mit drei Punkten "belohnt".
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Es-darf-geblitzt-werden-article3362811.html Abgerufen am 18. Mai 2011