Gips statt Walgesänge - auch Esoterik-Urlauber müssen vernünftig sein

Von Dörte Rösler
8. Januar 2014

Laut Reiseprospekt sollten die Teilnehmer auf einer kleinen Azoren-Insel mit Klangschalen meditieren und Freundschaft mit Walen knüpfen. Ein Sturz in einer dunklen Lavagrotte brachte einen Heilpädagogen jedoch unsanft auf den Boden der Tatsachen zurück: er zog sich mehrere Brüche und Prellungen zu. Seine Forderung nach 25.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall wies das Landgericht München allerdings zurück.

Reiseversprechen nicht Gegenstand des Verfahrens

Ob es möglich ist, mit Meeressäugern spirituellen Kontakt zu pflegen, wollten die bayrischen Richter nicht beantworten. Auch die Versprechen des Reiseunternehmens, dass die Urlauber Dinge erleben würden, die der Verstand nicht zu fassen vermag, fanden kein juristisches Echo.

Unvernunft des Klägers

Aus Sicht des Gerichts handelte der Kläger jedoch äußerst unvernünftig, als er sich von der Reisegruppe trennte und eigenmächtig einen nicht beleuchteten Teil einer Grotte betrat. Dort brach er durch den Boden und stürzte vier Meter in die Tiefe. Neben Brüchen von Speiche, Schlüsselbein, Rippe und Daumengelenk zog er sich schmerzhafte Prellungen und Schnittwunden zu.

Zwar urteilten die Richter, dass der Reiseveranstalter vor dem Betreten des dunklen Höhlenteils hätte warnen sollen. Ein vernünftiger Tourist hätte auf eine Exkursion in die Dunkelheit jedoch von sich aus verzichtet.