Gleichbehandlungsgesetz: Entschädigung wegen vermeintlicher Diskriminierung abgelehnt

Von Dörte Rösler
21. Januar 2014

Nach dem Gleichbehandlungsgesetz haben Job-Bewerber einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nur wegen ihres Alters oder Geschlechts abgelehnt werden.

Das Landesarbeitsgericht hat nun aber die Klage eines Rechtsanwalts wegen vermeintlicher Diskriminierung abgelehnt: dem 60-Jährigen sei es mit seinen Bewerbungen allein darum gegangen, eine finanzielle Entschädigung einzustreichen.

Im verhandelten Fall hatte sich der promovierte Anwalt bei mehreren Kanzleien und Firmen um Jobs beworben, für die er laut Ausschreibung gar nicht infrage kam. So wurden gezielt Berufsanfänger oder Personen mit guten Sprachkenntnissen gesucht.

Nach den Absagen forderte der kurz vor der Rente stehende Advokat stets eine Entschädigung - wegen Altersdiskriminierung. Im Falle einer Berliner Kanzlei wollte er 60.000 Euro haben.

Das Gericht wies diese Forderung zurück. Der Anwalt habe sich ausnahmslos auf Stellen beworben, für die er nicht geeignet gewesen sei. Ein ernsthaftes Interesse an einem neuen Job mochten die Richter daher nicht erkennen. Vielmehr habe der Kläger versucht, rechtsmissbräuchlich Entschädigungen zu verlangen.