Goldrausch der Zukunft - wie die Schürfrechte für den Asteroidenabbau geregelt sind

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. April 2013

Schon 1967 wurden Abkommen beschlossen, um gesetzlich zu regeln, wer Materialien außerhalb der Erde sein Eigen nennen darf. Damals wurde beschlossen, dass beispielsweise der Mond nicht unter Privatbesitz fallen darf, sondern als Grundbesitz anzusehen ist. Somit konnte er nicht von einzelnen Staaten beschlagtnahmt und zu Rüstungszwecken benutzt werden.

Nach einem ähnlichen Abkommen wird jetzt gesucht bezüglich der Asteroiden in unserem Sonnensystem. Diese enthalten oft wertvolle Metalle wie Platin und Gold und könnten in Zukunft eine Art Goldrausch auslösen, denn verschiedsten Organisationen überlegen schon jetzt, wie sie die Gesteinsbrocken in ihren Besitz bringen können.

Das Problem ist, dass die damals aufgestellte Regelung Asteroide in einer rechtlichen Grauzone lässt. Man kann hier nämlich nicht klar von Grundbesitz oder aber Privatbesitz reden. Diese Gesetzeslücke könnten die Unternehmen dann ausnutzen.