Haftung wird bei einem Unfall in der Baustelle bei nicht eindeutiger Beweislage geteilt

Von Max Staender
26. September 2013

Den eingetretenen Schaden eines Streifunfalls beim Überholvorgang in einer mit verengten Fahrbahnen versehenen Autobahnbaustelle müssen sich die Beteiligten nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg je zur Hälfte teilen.

Im speziellen Fall wollte ein PKW-Fahrer in einer Autobahnbaustelle einen niederländischen LKW mit Anhänger überholen, woraufhin beide Fahrzeuge aneinander gerieten und am Auto ein Schaden von über 5.000 Euro entstand.

Daraufhin klagte der Autofahrer auf Schadensersatz in voller Höhe, was das Landgericht Osnabrück abwies und er erst bei der höheren Instanz einen Teilerfolg erzielte. Die dortigen Richter betonten, dass der exakte Unfallhergang nicht aufgeklärt werden konnte, sodass sich die beiden Beteiligten den Schaden teilen mussten.